[ Auszug: (1) Der Unternehmer eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils
davon kann vom Besteller Sicherheit für die von ihm zu erbringenden
Vorleistungen einsc ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]